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Auszüge aus kürzlich gestellten Anfragen:
Anfrage eingegangen am: 30.08.2010 20:55:24
Mein Mann und ich werden von Italien nach Österreich umziehen. Er ist italienischer Staatsbürger und von Beruf selbständiger Anlageberater für eine italienische Bank, wobei sein Büro in Südtirol ist. Ist sein Einkommen in Österreich oder Italien zu versteuern? Soll er sich an einen Steuerberater in italien oder Österreich wenden? Welcher Steuerberater im Großraum Innsbruck könnte ihn vertreten, der auch italienisch spricht, da er nur geringe deutsche Sprachkenntnisse hat? Danke im Voraus für Ihre Antwort
 
Anfrage eingegangen am: 28-08-2010 13:35:21
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bin auf der Suche nach einer Lösung für unten beschriebenes Problem. Fallbeschreibung: - Ehepaar, getrennte Veranlagung (Steuerklassen: 3 für Ehemann, 5 für Ehefrau) - Bruttogehalt der Ehefrau: ca. 90.000 € - Problem: Der Ehemann erhält nur dann eine monatliche Zulage, falls das Jahresnettogehalt der Ehefrau Ende des Kalenderjahres unter einer bestimmten monetären Grenze liegt (derzeit 45.000 €, nachweisbar ausschließlich über die Gehaltsbescheinigung der Ehefrau des Monats Dezember 201x) Gibt es eine Möglichkeit, unterjährig mehr Steuern zu bezahlen bzw. ein geringeres Nettogehalt auf dem Gehaltsnachweis auszuweisen? Mit freundlichen Grüßen
 
Anfrage eingegangen am: 23-08-2010 11:53:36
Hallo, vor xx Jahren habe ich von meinen verstorbenen Eltern ein Ackergelände geerbt, das weiterhin als Ackergelände genutzt wurde. Jetzt ist aus dem Ackergelände Baugebiet geworden und ich somit im Besitz mehrerer Bauplätze bin. Kann ich mehrere Bauplätze in einem Jahr verkaufen ohne hier Spekulationssteuer bezahlen zu müssen, oder muss der Verkaufserlös in der Einkommensteuer angegeben werden?
 
Anfrage eingegangen am: 23-08-2010 09:40:04
Sehr geehrte Damen und Herren, hier meine Frage(n): Mein Sohn studiert ab Oktober in xxxxx, wir wohnen in xxxx. Da wir keine Zweitwohnsitzsteuer bezahlen wollen, hatten wir vor, dass sich unser Sohn nur in xxxxx anmeldet, wäre das Ok? Kann ich die Wohn -und Unterhaltskosten komplett absetzt egal ob Erst -oder Zweitwohnsitz? Wenn ja wie viel und was muss man dabei beachten?? Kann ich auch Möbel und Haushaltsgeräte absetzten wenn eine Rechnung vorhanden ist?? Wie hoch kann man die Unterhaltskosten ansetzten?? Das wären so im Gröbsten meine Fragen, über Tipps und Anregungen, wäre ich Ihnen natürlich sehr dankbar. MfG
 
Anfrage eingegangen am: 16.08.2010 20:24:51
Ich bin Vollzeit-Beschäftigt, und seit April d.J. arbeite ich als Energetikerin freiberuflich mit Gewerbeschein als Lebensberaterin für eine deutschen Firma. Mein Verdienst wurde auf mein Österr. Konto im Nachhinein überwiesen. Ich arbeite über Telefon, e-mailberatung und chatten. Seit August habe ich die Firma gewechselt, hier brauche ich ein eutsches Konto, habe ich bereits eröffnet. Ich bin nicht UStpflichtig. Was muß ich beachten, wie viel darf ich dazuverdienen, was muß ich angeben? Ich arbeite von zu Hause in einem Büroraum, der aber gleichzeitig mein Schlafzimmer ist. Kann ich einen Teil der Miete (xxxx,-- Euro) absetzen? Ich hatte einige Anschaffungen wie Bücher, Karten, Papier, etc. Ich führe ein Eingaben-Ausgaben Büchlein, alle Rechnungen habe ich aufgehoben. Vielen Dank für Ihre Hilfe. MfG
 
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