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Verfasst von: Elfriede Meyer am 08.04.2004 10:19
 


THEMA:  Miete an GnbR
Sehr geehrte Damen und Herren! Ich miete eine Wohnung, die 100% als Büro für eine GnbR dienen soll. Der Mietvertrag läuft auf meinen Namen. Ich bin mit 3 anderen Personen Gesellschafter. Der Gegenstand dieser GnbR ist die Vermietung eines Geschäftslokals. Kann ich die Mieten von unserem (GnbR) Konto überweisen und die Vorsteuer abziehen? Oder muss ich die Mieten an die GnbR weiterverrechnen? Was würden Sie mir raten? Vielen Dank mit freundlichen Grüßen E.Meyer
Verfasst von: J. Rapp am 08.04.2004 10:19
 


THEMA:  Re: Miete an GnbR
Sehr geehrte Frau Meyer! Wenn der Mietvertrag mit Ihnen persönlich abgeschlossen wurde, dürfen Sie die Vorsteuer bei der GnbR nicht abziehen. Ob Sie die Wohnung einfach an die GnbR weitervermieten dürfen, sollte im bestehenden Mietvertrag geregelt sein.
Verfasst von: h.heim am 08.04.2004 10:19
 


THEMA:  Re: Miete an GnbR
Sehr geehrte Frau Meyer! Sie können von sämtlichen Rechnungen, die die GnbR betreffen die Vorsteuer abziehen wenn der Rechnungsempfänger entweder die GnbR oder einer der 4 Gesellschafter ist. Bezweifeln würde ich jedoch die Notwendigkeit eines Büros für die Vermietung von nur einem einzigen Geschäftslokal. mfg Herbert HeimElfriede Meyer schrieb: > > Sehr geehrte Damen und Herren! > > Ich miete eine Wohnung, die 100% als Büro für eine GnbR > dienen soll. Der Mietvertrag läuft auf meinen Namen. Ich bin > mit 3 anderen Personen Gesellschafter. Der Gegenstand dieser > GnbR ist die Vermietung eines Geschäftslokals. > Kann ich die Mieten von unserem (GnbR) Konto überweisen und > die Vorsteuer abziehen? Oder muss ich die Mieten an die GnbR > weiterverrechnen? Was würden Sie mir raten? > Vielen Dank > mit freundlichen Grüßen > E.Meyer
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