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Verfasst von: Student am 26.10.2004 14:56
 


THEMA:  Student
hallo, darf ich als Student eine Honorarnote erstellen ?? obwohl ich bei einer anderen Firma als geringfügig gemeldet bin und Familienbeihilfe beziehe ??? danke
Verfasst von: F. am 26.10.2004 14:56
 


THEMA:  Re: Student
Aus rein steuerlicher Sicht: Der Anspruch auf Familienbeihilfe bleibt bis zu einem Jahreseinkommen von insgesamt 8.725 Euro (§ 5 Familienlastenausgleichsgesetz) aufrecht. Die Grenze, bei der die Einkommensteuerpflicht beginnt, ist sogar noch etwas höher. Klar darf auch ein Student für eine selbständige Tätigkeit Honorarnoten erstellen, bis zu einem Jahresumsatz von 22.000 Euro ohne Umsatzsteuer. Wenn jedoch Umsatzsteuer in Rechnung gestellt wird, muß sie auf jeden Fall ans Finanzamt abgeführt werden.
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