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Verfasst von: Mango am 28.10.2004 04:08
 


THEMA:  Sonderzahlungen bei geringfügiger Beschäftigung
Vielleicht ist dies eher eine arbeitsrechtliche, als steuerrechtliche Frage: Ich möchte jemand als Sekretärin anstellen (Euro 290.-/Monat) und mit dieser vereinbaren, dass keine Sonderzahlungen (Urlaubs- und Weihnachtsgeld) bezahlt werden. Ist das gesetzlich erlaubt? Darf man einen verzicht auf Sonderzahlung vertraglich vereinbaren? Oder gibt es andere Möglichkeiten? Eine Antwort würde mir sehr helfen. MFG, Mango
Verfasst von: Jutta Rapp am 28.10.2004 04:08
 


THEMA:  Re: Sonderzahlungen bei geringfügiger Beschäftigung
Ob der Dienstnehmer Anspruch auf Sonderzahlungen hat, ist im Kollektivvertrag geregelt. Wenn es für Ihre Branche keinen Kollektivvertrag gibt, sind auch keine Sonderzahlungen zu bezahlen.
Verfasst von: Magnolia am 14.07.2018 23:52
 


THEMA:  Sonderzahlungen bei geringfügiger Beschäftigung

 

Ich habe bei einer Firma geringf gearbeitet also 6 Stunden wöchentlich je zu 9,48 insg zwischen 227 und 246 als Monatsentgelt ausbezahlt bekommen. Mir fällt aber auf, dass das Urlaubs sowie das Weihnachtgeld unrichtig berechnet wurden und außerdem im Lohnzettel wurde die  unrichtige Stundenanzahl eingetragen! 

Wie viel hätte ich bekommen sollen bei richtiger Abrechung?

habe eigentlich 17 Stunden im Dezember dienstbereit gewesen, der Betriensurlaub wurde nicht mitaufgezählt das sind 2 Einheiten je zu 3 Stunden.

War das richtig?

Im Dezember 2016 ist selber Fehler passiert, weinige Stunden aufgezählt und die fehlende eignetlich als Sonderzahlung im Lohnzettel eingetragen.

 

Danke für Beratung

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