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Verfasst von: Franz am 04.03.2002 12:09
 


THEMA:  Arbeitnehmerveranlagung
Einige Fragen zur Arbeitnehmerveranlagung: Mein Arbeitgeber zahlte mir im Jahr 2001 drei mal zwanzig Überstunden aus; habe ich bei der Arbeitnehmerverlanlagung hier mit weiteren Abzügen (Steuerschuld) zu rechnen, oder erfolgt die Besteuerung der Überstunden zur Gänze im jeweiligen Monat? Gibt es eine mengenmäßige Limitierung der Überstunden pro Monat / Jahr? Welche wäre die "steuerschonendste" Auszahlungsweise der Überstunden im Monat bzw. Jahr? Kann ich bei der Arbeitnehmerveranlagung Bauspardarlehensrück-zahlungen als Sonderausgaben geltend machen? Wie verhält es sich mit den Kosten zur nachträglichen Herstellung der Anschlüsse an eine Wasserversorgung und an das Kanalnetz (die Anschlüsse erfolgten bereits im Jahr 1998, zahle aber noch Kredite zurück)? Danke für etwaige Antworten Mit freundlichen Grüßen Franz
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