Login
www.steuerberater.at - Das Portal für Steuerzahler und Steuersparer
  Steuerberater nach Bundesland Steuerberater nach Land
 
Burgenland Burgenland
Kärnten Kärnten
Niederösterreich Niederösterreich
Oberösterreich Oberösterreich
Salzburg Salzburg
Steiermark Steiermark
Tirol Tirol
Vorarlberg Vorarlberg
Wien Wien
Österreichweit Österreichweit
Deutschland Deutschland
Italien Italien
Schweiz Schweiz
Slowakei Slowakei
Slowenien Slowenien
Tschechien Tschechien
Türkei Türkei
Weitere Länder »
Zurück zum Forum
Verfasst von: Thomas am 16.02.2017 22:18
 


THEMA:  Eigentumswohnung 2017: Steuern absetzen?

Hallo,

ich habe jetzt eine Eigentumswohnung gekauft - es handelt sich um eine "gebrauchte" Wohnung. Kann ich irgendetwas davon steuerlich absetzen:

Maklergebühren

Grunderwerbssteuer

Eintragungsgebühr

Vertragserrichtungskosten/Notar

Kredit

 

Bitte um eure Antwort - Danke!

Verfasst von: Simon B am 17.02.2017 23:16
 


THEMA:  Eigentumswohnung 2017: Steuern absetzen?

nein außer sie vermieten die wohnung

Verfasst von: Thomas am 18.02.2017 10:26
 


THEMA:  Eigentumswohnung 2017: Steuern absetzen?

Erstmals Danke für die Antwort - was könnte ich alles davon absetzen wenn ich sie vermieten würde?

 

Verfasst von: simon B am 18.02.2017 17:55
 


THEMA:  Eigentumswohnung 2017: Steuern absetzen?

Dann wären es Anschaffungskosten die mit 1,5% im Jahr abgeschrieben werden können.

Auf jeden Fall alle Belegen aufbehalten, da im Falle eines späteren Verkaufs sich die Bemessungsgrundlage für den Verkauf mindern würde.

Verfasst von: Thomas am 19.02.2017 11:03
 


THEMA:  Eigentumswohnung 2017: Steuern absetzen?

Danke! - Das mit den 1,5% habe ich jetzt verstanden; wie ist das mit der Bemessungsgrundlage gemeint - meinen Sie damit die, dass wenn ich die Wohnung später verkaufe, ich dann wegen der Immoertragssteuer mehr Geld zahlen muss weil die Differnz vom Kaufwert/Verkaufswert größer ist?

 

Verfasst von: Simon B am 19.02.2017 17:14
 


THEMA:  Eigentumswohnung 2017: Steuern absetzen?

Ja genau deshalb Belege aufbewahren, auch wenn es erst im 50 jahren vielleicht soweit sein wird. Da ist der Gesetzgeber wieder mal überlegt vorgegangen.

Verfasst von: Thomas am 19.02.2017 21:25
 


THEMA:  Eigentumswohnung 2017: Steuern absetzen?

Herzlichen Dank !

Wir kümmern uns auch um Kleinstunternehmer
Kostenloses Erstgespräch
 

Name: Es muss ein Name angegeben werden.*
E-Mail: Es muss eine gültige E-Mail Adresse angegeben werden.*
Thema: Es muss ein Thema angegeben werden.*
Inhalt:
 
  Ihre IP Adresse 3.141.0.61 wird aus Sicherheitsgründen gespeichert.