Sehr geehrte Damen und Herren!
Mein Sohn (geb. 11-2005) besucht die erste Klasse einer privaten NMS. Das Schulgeld wird von uns bezahlt und am Schuljahresende wieder von der Gemeinde retourniert. Für das sogenannte "Tagesheim" (=Mittagessen, Hausübungsbetreuung und beaufsichtigte Freizeit) zahlen wir zusätzlich zum Schulgeld einen monatlichen Beitrag (ca 170.-).
Unser Sohn hat eine schwere Rechtschreibschwäche, weshalb wir unter anderem auch diese Betreuungsform gewählt haben.
Mein Lebensgefährte ist im Pflegebereich berufstätig (Schichtdienst), ich selbst pflege meinen Großvater in seinem Haus - weswegen ich auch nicht immer zuhause sein kann. Gibt es eine Möglichkeit, die Kosten des "Tagesheimes" steuerlich als Kinderbetreuungskosten abzusetzen, obwohl unser Sohn das 10.LJ schon vollendet hat?
Vielen Dank |