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Verfasst von: Simone am 19.02.2017 20:06
 


THEMA:  Tagesheim/Nachmittagsbetreuung

Sehr geehrte Damen und Herren!

Mein Sohn (geb. 11-2005) besucht die erste Klasse einer privaten NMS. Das Schulgeld wird von uns bezahlt und am Schuljahresende wieder von der Gemeinde retourniert. Für das sogenannte "Tagesheim" (=Mittagessen, Hausübungsbetreuung und beaufsichtigte Freizeit) zahlen wir zusätzlich zum Schulgeld einen monatlichen Beitrag (ca 170.-).

Unser Sohn hat eine schwere Rechtschreibschwäche, weshalb wir unter anderem auch diese Betreuungsform gewählt haben.

Mein Lebensgefährte ist im Pflegebereich berufstätig (Schichtdienst), ich selbst pflege meinen Großvater in seinem Haus - weswegen ich auch nicht immer zuhause sein kann. Gibt es eine Möglichkeit, die Kosten des "Tagesheimes" steuerlich als Kinderbetreuungskosten abzusetzen, obwohl unser Sohn das 10.LJ schon vollendet hat?

Vielen Dank

Verfasst von: Simon B am 19.02.2017 20:22
 


THEMA:  Tagesheim/Nachmittagsbetreuung

bekommt er eine erhöhte Familienbeihilfe?

Verfasst von: Simone am 22.02.2017 12:21
 


THEMA:  Tagesheim/Nachmittagsbetreuung

Nein. Es ist keine Behinderung.

Verfasst von: Simon B am 22.02.2017 20:07
 


THEMA:  Tagesheim/Nachmittagsbetreuung

Es besteht wahrscheinlich grudsätzlich die möglichkeit es als außergewöhnliche belastung mit selbstbehalt anzugeben. Der Selbstbehalt ist aber ziemlich hoch und wahrscheinlich wird es dann nichts bringen. Außer sie haben auch ein niedriges Einkommen z.b, da wäre der Selbstbehalt niedriger.

Wir kümmern uns auch um Kleinstunternehmer
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