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Verfasst von: barsch am 24.02.2017 23:01
 


THEMA:  Umzug Ausland
Hallo!


Ich habe für 2014 meine Arbeitnehmerveranlagung noch nicht gemacht (bin spät dran).


Jedoch hatte ich in diesem Jahr einen Sonderfall, und zwar bin ich am 01.05.2014 nach Deutschland gezogen und habe dort einen neuen Job bekommen.


Meine Frage jetzt: Muss ich hier eine Veranlagung vornehmen? Falls ja, wäre ich eh schon spät dran.


Und falls ja: Gehe ich richtig davon aus, dass ich mein Auslandseinkommen in diesem Jahr als Progressionsvorbehalt in 453 eingeben? Falls ja, ist hier das Bruttoeinkommen anzugeben?


Danke!
Verfasst von: Weiß Veronika. Mag am 26.02.2017 23:04
 


THEMA:  Umzug Ausland

Wenn 'Sie sich am 15.11.2016 in Ö abgemeldet haben und Ihren Lebensmittelpunkt nach D verlegt haben, dann müssen Sie in Ö keine Steuererklärung abgeben.

Aber es wäre sinnvoll, weil Sie voraussichtlich Steuer zurückbekommen. Das deutsche Einkommen zählt in diesem Fall nicht dazu.

www.steuerberatung-weiss.at

Verfasst von: barsch am 04.03.2017 13:02
 


THEMA:  Umzug Ausland

Danke - Aber haben Sie meinen Post überhaupt richtig gelesen?

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