Wenn 'Sie sich am 15.11.2016 in Ö abgemeldet haben und Ihren Lebensmittelpunkt nach D verlegt haben, dann müssen Sie in Ö keine Steuererklärung abgeben.
Aber es wäre sinnvoll, weil Sie voraussichtlich Steuer zurückbekommen. Das deutsche Einkommen zählt in diesem Fall nicht dazu.
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