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Verfasst von: Lisa am 06.03.2017 09:53
 


THEMA:  Honorarnote im Nachhinein

Guten Tag!

Ich habe letztes Jahr einige Monate an einem Projekt mitgearbeitet, bei dem mangels erfolgreicher Finanzierung keine Bezahlung möglich war.

Nun hat sich dieses Jahr überraschend eine Finanzierung ergeben und die Projektleitung ist bereit mir im nachhinein ein Honorar (>jährliche Geringfügigkeitsgrenze) zu überweisen.

Mometan bin ich allerdings andersweitig geringfügig beschäftigt und werde in Zukunft nicht wieder an diesem Projekt arbeiten.

Was muss ich alles bei der Ausstellung der Honorarnote beachten? 

-Ausstellungsdatum?

-Leistungsdatum?

-Anmeldung neuer Selbständiger?

-Versteuerung?

-Sonstiges?

Vielen Dank!

 

Verfasst von: Weiß Veronika. Mag am 06.03.2017 17:01
 


THEMA:  Honorarnote im Nachhinein

Ausstellungsdatum: das aktuelle

Leistungszeitraum: den tatsächlichen

Anmeldung bei SVA nur ,wenn Gewinn höher als € 5.000,--

Versteuerung im Jahr der Bezahlung.

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