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Verfasst von: Daniel am 19.03.2017 16:17
 


THEMA:  Einkommensstuervorauszahlung in der Steuererklärung angeben?

Ich habe gerade in FinanzOnline meine Einkommenssteuererklärung gemacht und mir per Vorabrechung den Steuerbetrag anzeigen lassen. Es steht dort, dass sich eine Nachforderung in Höhe von X Euro ergibt. Von diesem Betrag wurden die von mir bereits geleistete Einkommenssteuererklärung nicht abgezogen. Muss ich diese Vorauszahlung noch irgendwo angeben, oder kann ich darauf vertrauen, dass sie vom Finanzamt automatich berücksichtigt wird, obwohl die Vorberechnung das nicht tut?

Verfasst von: Reinhold Auer am 20.03.2017 17:42
 


THEMA:  Einkommensstuervorauszahlung in der Steuererklärung angeben?

In der Vorberechnung wird die VZ nicht berücksichtigt, im Einkommensteuerbescheid aber sehr wohl, darauf können Sie grundsätzlich vertrauen. Falls im unwahrscheinlichen Fall das doch nicht passiert, können Sie gegen den Bescheid das Rechtsmittel der Bescheidbeschwerde einreichen.

 

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