Hallo,
ich schreibe gerade eine Seminararbeit für die Uni und mich würde interessieren wie der Satz "Ist der Empfänger der als Ausgaben geltend gemachten Beträge beschränkt steuerpflichtig und übersteigen die Ausgaben beim Empfänger den Betrag von 2.000 €, ist ein Abzug vom vollen Betrag der Einnahmen nicht zulässig, wenn die steuerliche Erfassung beim Empfänger zur inländischen Besteuerung nicht ausreichen sichergestellt ist" auszulegen ist. Konkret geht es um eine Kapitalgesellschaft mit Sitz in Portugal die Arbeitskräfte nach Österreich entsendet. Das DBA kann in diesem Fall aufgrund fehlender Ansässigkeitsbescheinigung nicht angewendet werden. Bedeutet dies, dass das Unternehmen (bei Ausgaben größer 2000) nachweisen muss, dass es seine Einnahmen in Portugal korrekt versteuert, um die Nettobesteuerung nach Abs. 2 Z 2 in Anspruch nehmen zu können?
Danke bereits im Voraus!! |