Guten Tag, würde gern informiert werden, ob eine Aufwandentschädigung als Bezahlung einer Tätigkeit erlaubt ist und wie sie zu behandeln ist, zB.
- ist sie als Bezahlung einer einmaligen Tätigkeit zu sehen?
- ist sie auf einer bestimmten Summe bzw. Tätigkeitsart beschränckt?
- ist sie zu versteuern bzw. sozialversicherungspflichtig?
?
Danke für die Auskunft!
?
MfG
AG |