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Verfasst von: Andreas am 26.04.2017 21:35
 


THEMA:  SVA-Beiträge bei Nebenerwerb

Meine Frau ist angestellt als Teilzeitkraft und verdiente im Jahr 2016 insg. 11640,- Euro.

Gleichzeitig ist sie nebenberuflich selbstständig im Direktvertrieb tätig und hat insg. 3290,- Euro dazuverdient.

Nun gibt es bei der SVA ja die Mindestbeitragsgrundlage, die sie mit der selbstständigen Tätigkeit nicht überschritten hat. Wird ihr nun also von der SVA keine Krankenversicherung nachberechnet oder wegen der ASVG-Einkünfte sehr wohl?

Herzlichen Dank im Voraus, Andreas

Verfasst von: Reinhold Auer am 27.04.2017 07:05
 


THEMA:  SVA-Beiträge bei Nebenerwerb

Für den Direktvertrieb benötigt Ihre Gattin eine Gewerbeberechtigung und aufgrund der Gewerbeberechtigung entsteht die Pflichtversicherung in der GSVG nach § 2 Abs. 1 Z 1. Sie kann aber einen Antrag auf Ausnahme von der Pflichtversicherung stellen wenn erstens die Umsätze nicht über 30.000,00 liegen und die Einkünfte aus der selbständigen Tätigkeit nicht über 5.108,40 liegen. Sie muss dann nur die Unfallversicherungsbeiträge bezahlen, diese werden von der SVA vierteljährlich vorgeschrieben und betragen 27,99 pro Quartal.

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