Meine Frau ist angestellt als Teilzeitkraft und verdiente im Jahr 2016 insg. 11640,- Euro.
Gleichzeitig ist sie nebenberuflich selbstständig im Direktvertrieb tätig und hat insg. 3290,- Euro dazuverdient.
Nun gibt es bei der SVA ja die Mindestbeitragsgrundlage, die sie mit der selbstständigen Tätigkeit nicht überschritten hat. Wird ihr nun also von der SVA keine Krankenversicherung nachberechnet oder wegen der ASVG-Einkünfte sehr wohl?
Herzlichen Dank im Voraus, Andreas |