Es geht um ein vorsteuerabzugsberechtigtes Fahrzeug, das geleast wird.
Die Erstzulassung war im Mai 2014. Leasingbeginn September 2016
Kann ich die steuerrechtliche Abschreibung nun mit RND von 5 Jahren ansetzen?
Ist es steuerrechtlich auch erlaubt "monatlich" abzuschreiben? Also durch 8 Jahre, durch 12 Monate, mal die Monate die das Fahrzeug in Betrieb genommen wurde...
LG Daniela |