Sehr geehrter Herr Dr. Acula,
1.) Richtig, bis 730,-- können Sie ganz normal Ihre Arbeitnehmerveranlagung machen.
2.)knapp über 730,-- auch richtig, der Gewinn zählt. Ausgaben: bitte siehe unsere website: www.steuerberatung-weiss.at/formulare&infos/sind sie unternehmer/steuerliche betriebsausgaben
Im L1 können Sie den Gewinn nicht angeben. Wenn Sie unter 730,-- kommen, dann heben Sie einfach die Unterlagen 7 Jahre lang auf.
3.) Wenn der Gewinn mehr als 730,-- beträgt, dann müssen Sie beim Finanzamt die Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit melden und in der folge können Sie dann keine Arbeitnehmerveranlagung mehr abgeben, sondern eine richtige Steuereklärung.
Wir beraten Sie gerne.
Lassen Sie sich von unserem Sekretariat einen Termin für ein kostenloses Erstgespärch geben!
01 533 16 37
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