Hallo, um die EK-Quote zu erhöhen , möchte ein Gesellschafter einer GmbH seine unterjährig eingezahlten Darlehen als nicht zurück zahlbaren Zuschuss ausweisen. Gibt es hier Vorschriften ( außer formloses Schreiben), bzw. "Stolpersteine" welche zu beachten sind? Vielen Dank Bettina |