Wenn die Wohnung seit Beginn und mindestens 2 Jahre, also auch bis zum Verkauf Ihr Hauptwohnsitz ist, dann sollte die Hauptwohnsitzbefreiung greifen.
Eine verbindliche Auskunft ist dies allerdings nicht.
Die kann ich Ihnen nur in Form einer kleinen Expertise anbieten.
www.steuerberatung-weiss.at
|