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Verfasst von: sahra am 09.06.2017 14:37
 


THEMA:  Immobilienertragssteuer - Eigentumswohnung

Hallo,

ich habe eine Frage und hoffe Sie können mir weiterhelfen.

Ich habe eine Eigentumswohnung in Wien (Grundbucheintrag - anfagn Juli 2015). Begruendung des Hauptwohnsitzes - mitte Juli 2015. 

Nun ueberlege ich die Wohnung mit Oktober dieses Jahres (2017) zu verkauf zu stellen.

Meine Frage: Ist der Gewinn vom Verkauf der Wohnung zu besteuern? d.h. Immobilienertragssteuer? 

Besten Dank. 

 

Verfasst von: Weiß Veronika. Mag am 09.06.2017 19:02
 


THEMA:  Immobilienertragssteuer - Eigentumswohnung

Wenn die Wohnung seit Beginn und mindestens 2 Jahre, also auch bis zum Verkauf Ihr Hauptwohnsitz ist, dann sollte die Hauptwohnsitzbefreiung greifen.

Eine verbindliche Auskunft ist dies allerdings nicht.

Die kann ich Ihnen nur in Form einer kleinen Expertise anbieten.

www.steuerberatung-weiss.at

 

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