Login
www.steuerberater.at - Das Portal für Steuerzahler und Steuersparer
  Steuerberater nach Bundesland Steuerberater nach Land
 
Burgenland Burgenland
Kärnten Kärnten
Niederösterreich Niederösterreich
Oberösterreich Oberösterreich
Salzburg Salzburg
Steiermark Steiermark
Tirol Tirol
Vorarlberg Vorarlberg
Wien Wien
Österreichweit Österreichweit
Deutschland Deutschland
Italien Italien
Schweiz Schweiz
Slowakei Slowakei
Slowenien Slowenien
Tschechien Tschechien
Türkei Türkei
Weitere Länder »
Zurück zum Forum
Verfasst von: DFM am 09.06.2017 20:02
 


THEMA:  angeordnete Betriebsaufgabe

Ich habe zur Zeit eine interessante Situation, Anfang 2016 habe ich meine Handelsvertretung ruhend gelegt und auch meine Einkommenssteuererklärung gemacht. Nun habe ich eine Mitteilung bekommen, dass das Finanzamt noch Informationen von mir benötigt. 

-detaillierte Übergangsgewinnermittlung
-detaillierte Veräusserungsgewinnermittlung
-Anlagenverzeichnis für das Jahr 2016
-div Beleg 

letzteren beiden Punkte sind kein Problem, allerdings geht das Finanzamt davon aus ich hätte meinen Betrieb aufgegeben (obwohl nur stillgelegt wurde). An und für sich müsste die Aufgabe durch mich doch erklärt werden und nicht durch das Finanzamt? 

Soweit ich das Verstanden habe, macht man eine Übergangsgewinnermittlung ODER Veräusserungsgewinnermittlung ODER Aufgabegewinnermittlung. Letzteres müsste für mich gelten. Gibt es hier einfache Vorlagen oder Bilanzen die hier für mich geeignet wären?. Ich hatte quasi kein Betriebsvermögen ausser einen Laptop der aber bereits verkauft wurde und in der gleichen Erklärung unter der Kennzahl 9060 versteuert wurde. Mein Auto ist gerade so noch vielleicht 700€ Wert ist. Sonnst hatte ich in diesem Jahr nur ausgaben und kaum Gewinne. Mit Ende 2016 bin ich wieder primär in einem Angstellten verhältniss. Noch ist offen, ob ich wieder selbstständig werde. 

Verfasst von: DFM am 09.06.2017 20:11
 


THEMA:  angeordnete Betriebsaufgabe

Oh und ich bin E/A Rechner mit Handeslvertreterpauschale

Verfasst von: Weiß Veronika. Mag am 12.06.2017 00:18
 


THEMA:  angeordnete Betriebsaufgabe

Sie müssen dem Finanzamt nur klar machen, dass Ihr Betrieb derzeit nur ruht und nicht aufgegeben wurde!

Wir kümmern uns auch um Kleinstunternehmer
Kostenloses Erstgespräch
 

Name: Es muss ein Name angegeben werden.*
E-Mail: Es muss eine gültige E-Mail Adresse angegeben werden.*
Thema: Es muss ein Thema angegeben werden.*
Inhalt:
 
  Ihre IP Adresse 18.116.63.236 wird aus Sicherheitsgründen gespeichert.