Ich habe zur Zeit eine interessante Situation, Anfang 2016 habe ich meine Handelsvertretung ruhend gelegt und auch meine Einkommenssteuererklärung gemacht. Nun habe ich eine Mitteilung bekommen, dass das Finanzamt noch Informationen von mir benötigt.
-detaillierte Übergangsgewinnermittlung -detaillierte Veräusserungsgewinnermittlung -Anlagenverzeichnis für das Jahr 2016 -div Beleg
letzteren beiden Punkte sind kein Problem, allerdings geht das Finanzamt davon aus ich hätte meinen Betrieb aufgegeben (obwohl nur stillgelegt wurde). An und für sich müsste die Aufgabe durch mich doch erklärt werden und nicht durch das Finanzamt?
Soweit ich das Verstanden habe, macht man eine Übergangsgewinnermittlung ODER Veräusserungsgewinnermittlung ODER Aufgabegewinnermittlung. Letzteres müsste für mich gelten. Gibt es hier einfache Vorlagen oder Bilanzen die hier für mich geeignet wären?. Ich hatte quasi kein Betriebsvermögen ausser einen Laptop der aber bereits verkauft wurde und in der gleichen Erklärung unter der Kennzahl 9060 versteuert wurde. Mein Auto ist gerade so noch vielleicht 700€ Wert ist. Sonnst hatte ich in diesem Jahr nur ausgaben und kaum Gewinne. Mit Ende 2016 bin ich wieder primär in einem Angstellten verhältniss. Noch ist offen, ob ich wieder selbstständig werde. |