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Verfasst von: Miriam H. am 13.06.2017 15:37
 


THEMA:  Kulanz bei geringem Überschreiten der SVA-Grenze

Sehr geehrte Damen und Herren, 

aufgrund einer Differenz von 20 Euro bin ich nun über der Versicherungsfreigrenze der SVA und muss ca. 1.600 € für 2015 nachzahlen. Da ich auf die Informationen meiner Steuerberaterin gezählt habe und die SVA somit abgehakt hatte, habe ich mich auch nicht mehr bei der SVA gemeldet. Nun muss ich auch noch die 9,3% Pönale zahlen. Meine Fragen: 

a) Ist zunächst aufgrund dieses geringen Betrages eine Kulanzlösung möglich? Kann das die Steuerberaterin anstrengen? 

b) Ist es in diesem Fall möglich, die Steuererklärung noch um diese lächerlichen 20€ zu "korrigieren"?

c) Ist in einem solchen Fall von Fahrlässigkeit der Steuerberaterin (sie muss doch die SVA-Grenze wissen und einbeziehen bzw. mich warnen) auszugehen? Naiv gefragt: Müsste dann nicht sie die Nachzahlung leisten? Oder zumindest die 9,3%, da ich ja auf ihr Urteil vertraut habe.

Und zuletzt: Wie kann ich sichergehen, dass mir das nicht wieder passiert? Können Sie mir einen Steuerberater in Wien, ev. in NÖ empfehlen? 

Danke schon im Voraus! 

Herzlichst 

Miriam H.

Verfasst von: Weiß Veronika. Mag am 13.06.2017 17:45
 


THEMA:  Kulanz bei geringem Überschreiten der SVA-Grenze

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