Guten Tag!
Meine Arbeitnehmerveranlagung 2016 hat eine Nachforderung in Höhe von 240 EUR ergeben.
Da diese Nachforderung für mich nicht plausibel ist, würde ich gerne wissen in welchen Fällen es zu einer Nachzahlung kommen kann?
Das einzig besondere im Jahr 2016 war mein Jobwechsel. Ich bin aber davon ausgegangen, dass ich aufgrund dieses Jobwechsels eine höhere Gutschrift als bisher erhalten werde. Ich war 5,5 Monate in der ersten Jahreshälfte bei meinem alten Arbeitgeber beschäftigt und direkt im Anschluss den Rest des Jahres bei meinem neuen. Vom Gehalt her habe ich bei meinem alten Arbeitgeber etwas mehr erhalten. Des Weiteren habe ich mir meine restlichen Urlaubstage auszahlen lassen. Könnte das vielleicht damit zusammenhängen?
Würde mich über eine Rückmeldung sehr freuen.
Danke, liebe Grüße |