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Verfasst von: Hans am 19.06.2017 21:12
 


THEMA:  Veranlagungsfreibetrag in Einkommenssteuererklärung

Guten Abend liebe Steuerexperten,

ich sitze wie jedes Jahr vor meiner Einkommenssteuer und habe heuer folgendes Dilemma:

* habe ein festes Dienstverhältnis als Angestellter
* eine kleine landwirtschaftliche Zupachtung für die ich SV zahle (der einkommenssteuerlich relevante Gewinn ist 0) 

Für dies habe ich die letzten Jahre auch brav meine Einkommenssteuererklärung gemacht.

Für 2016 sind aber neu dazugekommen
* 800€ Einkünfte als Trainer (habe diesbezüglich Honorarnoten gestellt), wovon als Gewinn 715€ übrig bleiben.

Muss ich meine 715€ aus den Trainertätigkeiten in der Einkommenssteuererklärung angeben? (Diese liegen ja unter 730€ des Veranlagungsfreibetrags).
Wenn ja, wo? (Da meine Trainertätigkeit letztes Jahr einmalig war, hatte ich auch keine Gewerbeanmeldung etc gemacht).

Liebe Grüße
Hans

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