Elektriker Österreich – Einkauf Werkzeuge & Kleingeräte
zB: Elektrikerzange, Hammer (ca. jeweils 40€ netto). Wäre das für einen Elektriker im EKR in Kontoklasse 5. oder 7. zu buchen? Wenn in Kl. 5 (zB Werkzeuge & Kleingeräte) muss das ins Wareneingangsbuch eingetragen werden obwohl das Ding ja nicht verkauft wird? Oder ist es üblich solche Dinge einfach auf 7. GWG zu buchen oder auf 7. Werkzeuge & Kleingeräte? (jedoch fließen die GWGs oder der sonst. Aufwand ja in eine andere EST-Kennzahl als wenn in Klasse 5 gebucht) Der Elektriker ist auf Dienstleistungen spezialisiert (Programmierungen & bissi Warenverkauf) d.h. er stellt keine Waren her – darum auch die Frage ob in Kl. 5. oder 7. Am besten wäre gleich eine Info über eine genaue Kontonummer wie ihr das macht & in der EST-Erklärung reportet.
Bei folgenden Dingen bin ich mir nicht sicher (vorerst alles auf 7. GWG gebucht): - Elektrikerzange - Hammer - Kabeleinzieher - Kabeleinziehstrumpf - Elektrikerschere - Kabelwerkzeug - Eurobehälter für Transport der Werkzeuge - mobiler W-LAN Router = Accesspoint für Baustellentermine - mobiler USB-Monitor für’s Handgelenk für Baustellentermine
Das mit den max. 10% GWG von gesamten AfA Summe wurde ja schon gestrichen oder? §13 ESTG bzw. §205 3 glaub ich UGB……bei meinem Fall ist es sowieso nur ein EAR aber wir buchen auf Konten.
Vielen lieben Dank |