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Verfasst von: Jochen Bruch am 04.07.2017 11:23
 


THEMA:  2 Rechnungen falsch gestellt

Guten Tag, sehr geehrte Damen und Herren,

 

ich habe eine Frage. Ich fange an, als freiberuflicher Autor tätig zu werden und es sind schon Aufträge in Sicht. Hierfür möchte ich mich beim Finanzamt melden. Vorerst werde ich noch nicht viel verdienen und deshalb werde ich unter dem Grundfreibetrag bleiben. Soweit so gut. Allerdings habe ich eine große Dummheit begangen. In diesem Jahr hatte ich schon zwei Aufträge, aber ich wusste nicht, ob aus meiner Tätigkeit etwas werden würde, also habe ich bisher dem Finanzamt nichts davon gesagt. Ich habe zwei Rechnungen gestellt (eine im Februar, eine im Mai, je über 400 Euro), allerdings eher Laienhaft. Meine Frage ist, ob ich diese beiden Rechnungen irgendwie im Nachhinein versteuern kann bzw. sie anmelden kann, ohne Ärger zu bekommen. Ich denke, den werde ich ohnehin bekommen, wenn ich sie nicht angebe. Leider kenne ich mich da nicht so gut aus und deshalb ist es so gekommen. Ich habe Angst, weil eigentlich sollte man sich spätestens einen Monat nach Beginn der Tätigkeit melden.

 

Ich würde mich sehr über Hinweise freuen, wie ich vorgehen sollte, um etwaige Strafen zu vermeiden.

Verfasst von: Weiß Veronika. Mag am 04.07.2017 17:18
 


THEMA:  2 Rechnungen falsch gestellt

Das ist nicht so schlimm!

Natürlich muss man die Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit dem Finanzamt innerhalb eines Monats melden, aber das Finanzamt bleibt eher gelassen, wenn man dann am Jahresende seine Steuern zahlt.

So wie ich Ihren Fall sehe, arbeiten Sie ohne Umsatzsteuer.

D.h. es genügt aber auch, wenn Sie dann am Jahresende eine Steurerkläörung abgeben und darin führen Sie auch die 2 Honorare an, die Sie bereits kassiert haben.

Nichts desto trotz empfehle ich Ihnen, so bald wie möglich, eine Steuernummer zu lösen.

Wir bieten Ihnen auch gerne unsere Unterstützung bei Ihrer Steuererklärung an!

www.steuerberatung-weiss.at

 

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