Ich nehme an Sie haben die Rechnung schon inkl. 10% Italienischer UST bezahlt? Da ich nicht glaube dass die Ihnen die bezahlte UST rücküberweisen & eine neue Rechnung ausstellen gibt es aus meiner Sicht 2 Möglichkeiten:
1) Sie bezahlen den Bruttobetrag & buchen den Aufwand Brutto ein ohne VST Abzug.......und sammeln ev. andere Italienische nicht gezogene VST-Beträge zusammen & nützen das Vorsteuerersattungsverfahren. Hierzu gibt es eine Anleitung auf der bmf-seite
2) Sie fordern eine neue Rechnung an ohne MWST, bezahlen auch nur den Nettobetrag und verbuchen 2. VST RC / 3. UST RC (eine ordnungsgemäße Rechnung ist aber meines wissens für diese RC Verbuchung in Österreich (wie auch beim igE) nicht nötig - da es eine Selbstbemessungsabgabe ist.
Aufgrund des sicher geringen VST-Betrages würde ich Variante 1 (ev. sogar ohne VST-Erstattung) bevorzugen.
LG & ich hoffe geholfen zu haben. Christine |