Sehr geehrte Damen und Herren,
eine Frage: ich habe neben meinem Vollzeitjob (unselbstäng) auch für WIFI und BFI Honorartätigkeiten erbracht. Bei beiden lt. Verträgen als Freier Dienstnehmer.
Nun wurde für das Jahr 2016 einmal mittels W18 und einmal mittels L1 an das FA weitergemeldet. Sollte hier nicht die selbe Meldung von WIFI und BFI kommen?
Ich habe im Anschluss bei meiner Steuererklärung beide Honorarabrechnungen unter "selbständige Erwerbstätigkeit" eingefügt; abzüglich entsprechender Spesen/Aufwendungen. Nun hat das FA allerdings die L 1-Abrechnung bei den Einkünften aus nichtsselbständiger Arbeit das Honorar laut L1 addiert, dh meine Steuerbemessung signifikant erhöht.
Des weiteren habe ich nun auch von der GSVG ein Schreiben bzgl. Pflichtversicherung erhalten (Einkünfte unselbständig lt. Steuerbescheid: EUR 5,9 TS). Bin gerade sehr verunsichert...
Vielen Dank für die Unterstütztung,
Christian |