Guten Tag,
ich lebe seit 2010 in einer Mietkaufwohnung (Baujahr 2010) die ich 2020 kaufen kann. Da ich seit kurzem nicht mehr ganz zufrieden mit meiner Wohnsituation bin überlege ich umzuziehen. Jetzt stellt sich natürlich die Frage ob ich noch bis 2020 warten soll um die Wohnung vor Umzug in mein Eigentum übergehen zu lassen und sie dann selber zu verkaufen.
Oder anders herum gefragt, wenn ich die Wohnung kurz nach Kauf selber wieder verkaufe (2020 oder 2021), muss ich dann Immobilienertragsteuer entrichten oder gilt dann die Hauptwohnsitzbefreiung für mich.
Vielen Dank
Christoph Altendorfer |