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Verfasst von: Mari am 27.07.2017 08:47
 


THEMA:  Gesmbh Dividenden

Ich habe beim Finanzamt etwas wegen Dividenden aus der Gesmbh gelesen : stimmt das, dass Gewinnentnahmen aus der Gmbh mit der Köst + 2,5% keiner weiteren Besteuerung unterzogen werden?  ich habe verstanden, dass diese auch nicht mehr in der Einkommensteuererklärung angegeben werden müssen. Ist es richtig so ?

Danke.

Verfasst von: Reinhold Auer am 27.07.2017 10:13
 


THEMA:  Gesmbh Dividenden

Eine GmbH ist eine eigene juristische Person und auch ein eigenes Steuersubjekt. Der Gewinn der GmbH wird fix mit 25% Körperschaftsteuer besteuert. Der bereits versteuerte Bilanzgewinn (nach KÖSt) ist dann ausschüttbar und auf die Ausschüttung fällt dann 27,5% Kapitalertragsteuer an. Diese KESt muss direkt die GmbH an das Finanzamt abführen und der Gesellschafter bekommt nur die Nettoausschüttung, diese ist endbesteuert und braucht in der ESt-Erklärung nicht mehr angegeben werden. Aber Achtung: Bei Gesellschafter-Geschäftsführer ist die Ausschüttung auch noch SVA-pflichtig, falls die GF-Bezüge nicht ohnehin schon über der Höchstbeitragsgrundlage liegen.

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