Hallo liebe Experten, ich habe eine Wertpapierberatung auf Honorarnotenbasis in Anspruch genommen und habe nun gelesen, dass man diese steuerlich absetzen kann - auch wenn dadurch Einkünfte erst in Zukunft erwartet werden dürfen. Weiß jemand, unter welcher Kennzahl in der Einkommenssteuererklärung ich diese nun absetzen kann? Vielen Dank! Lg
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