Login
www.steuerberater.at - Das Portal für Steuerzahler und Steuersparer
  Steuerberater nach Bundesland Steuerberater nach Land
 
Burgenland Burgenland
Kärnten Kärnten
Niederösterreich Niederösterreich
Oberösterreich Oberösterreich
Salzburg Salzburg
Steiermark Steiermark
Tirol Tirol
Vorarlberg Vorarlberg
Wien Wien
Österreichweit Österreichweit
Deutschland Deutschland
Italien Italien
Schweiz Schweiz
Slowakei Slowakei
Slowenien Slowenien
Tschechien Tschechien
Türkei Türkei
Weitere Länder »
Zurück zum Forum
Verfasst von: Marten am 14.08.2017 18:03
 


THEMA:  Steuerschuld unbezahlbar für den Betrieb, was tun?

Hallo,

mein Vater hat vor vielen Jahren eine Firma aufgebaut und die läuft auf den Namen meines Bruders. Durch Buchhungsfehler die mein Vater gemacht hat in den letzten Jahren hat man beim Finanzamt festgestellt, dass jetzt eine riesige Summe nachgezahlt werden soll. Besprechung hatten sie auch schon und sie bestehen auf diese Summe, haben dabei aber angemerkt dass es keine Straftat war, aber sie sehen bei sich selbst keine Schuld (Fehler wurde vom FA erst jetzt entdeckt, in den 2-3 Jahren davor nicht)

Natürlich ist so jetzt diese enorme Summe entstanden, die mit einem Mal die Firma erschlägt.

Was kann man tun?

Verfasst von: andreas am 15.08.2017 16:15
 


THEMA:  Steuerschuld unbezahlbar für den Betrieb, was tun?

Falls die Nachforderung strittig ist, dann kann binnen einen Monat ab Zustellung des Bescheides eine Beschwerde erhoben werden. Damit kann ein Aussetzungsantrag verbunden werden, was die Fälligkeit der Nachforderung hinausschiebt. Nach einer Beschwerdevorentscheidung durch das Finanzamt würde der Fall beim Bundesfinanzgericht landen.

Falls man den neuen Bescheid nicht bekämpfen möchte, kann man Zahlungserleichterungsansuchen stellen und die Schuld in Raten zahlen (Laufzeit idR 12 Monate; verschiedene Ausgestaltungen möglich). Bei größeren Beträgen hat sich gezeigt, dass eine persönliche Vorsprache zielführender ist.

Beim Aussetzungsantrag und bei Zahlungserleichterungen fallen Zinsen beim Finanzamt an.

 

Falls man die Schuld nie bezahlen wird können, wird wohl kein Weg an einer Insolvenz vorbeiführen.

Um welche Steuer handelt es sich? Einkommensteuer, Umsatzsteuer?

lg,

andreas 

--

csanyi.at

Wir kümmern uns auch um Kleinstunternehmer
Kostenloses Erstgespräch
 

Name: Es muss ein Name angegeben werden.*
E-Mail: Es muss eine gültige E-Mail Adresse angegeben werden.*
Thema: Es muss ein Thema angegeben werden.*
Inhalt:
 
  Ihre IP Adresse 3.141.30.162 wird aus Sicherheitsgründen gespeichert.