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Verfasst von: HeideWitzka am 20.08.2017 09:02
 


THEMA:  SVA absetzen, obwohl nicht mehr selbstständig?

Guten Tag!

Ich war im letzten Jahr für ein paar Monate selbstständig Erwärbstätig.
Für diese Dauer habe ich nun eine Abrechnung der SVA erhalten in der Höhe von rund 1.400€.

Darf ich diesen Betrag dann im Jahr 2018 für meine Steuererklärung des Jahres 2017 absetzen, obwohl ich nicht mehr selbstständig bin? (Habe das Unternehmen mit Oktober 16 ruhend gemeldet)


Verfasst von: Weiß Veronika. Mag am 21.08.2017 14:49
 


THEMA:  SVA absetzen, obwohl nicht mehr selbstständig?

Sie können den Betrag im Jahr der Bezahlung absetzen.

www.steuerberatung-weiss.at

Verfasst von: HeideWitzka am 27.11.2017 13:38
 


THEMA:  SVA absetzen, obwohl nicht mehr selbstständig?

Vielen Dank für die Antwort!

Sorry, dass ich das Thema nochmal ausgrabe, aber ich hoffe mein Sachverhalt ist klar rübergekommen.

2016 - Einkünfte aus Selbstständigkeit sowie Ruhendmeldung des Unternehmens
2017 - Ausschließlich Unselbstständige Tätigkeit sowie SVA Nachzahlung von 1.400€ für das Jahr 2016.

Ich habe gelesen, dass ich diese SVA Nachzahlung NICHT für den Steuerausgleich 2017 geltend machen kann, da er aus meiner Selbstständigkeit stammt. So wie ich ebenso auch divese Einkäufe, die ich als Unternehmen getätigt habe und die kein geringwertiges Wirtschaftsgut sind, nicht mehr absetzen kann (wie z.b. ein Server um 2.000€, den ich ausschließlich beruflich nutzte ja auf 5 Jahre hätte absetzen können).

Ich bin echt verwirrt.

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