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Verfasst von: Jürgen am 04.09.2017 02:16
 


THEMA:  Kleinunternehmer: Toleranzgrenze

Hallo,

ich habe 2015 die Kleinunternehmergrenze überschritten. Auch die 15 %-ige Toleranzgrenze habe ich überschritten.

2016 überschreite ich die Kleinunternehmergrenze wieder, bleibe aber innerhalb der 15 %-igen Toleranzgrenze.

Darf ich 2016 die Kleinunternehmerregelung ansetzen?

Vielen Dank im Voraus für Ihre Einschätzungen.

Jürgen

Verfasst von: Simon B am 04.09.2017 09:24
 


THEMA:  Kleinunternehmer: Toleranzgrenze

Nein, allerdings würde ich prüfen ob sie wirklich über die Grenze gekommen. Nicht alle Geschäfte müssen dazugezählt werden. 

Verfasst von: Jürgen am 04.09.2017 13:25
 


THEMA:  Kleinunternehmer: Toleranzgrenze

Danke, Simon.

Dass ich nicht alle Geschäfte hinzuzählen muss, habe ich gelesen.

Verfasst von: Simon B am 04.09.2017 14:13
 


THEMA:  Kleinunternehmer: Toleranzgrenze

Und die 30.000 sind Netto zu verstehen, d.h. die fiktive Umsatzsteuer mus reingerechnet werden. Somit käme man bei 20% Umsätzen auf 36.000 EUR

Wir kümmern uns auch um Kleinstunternehmer
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