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Verfasst von: Katrin am 18.09.2017 11:22
 


THEMA:  EST VZ

Hallo!

 

Ich werde ab 01.01.18 selbständig anfangen und meine Leistung in EU Länder fakturieren (IT Bereich). Das Einkommen wird cca. 200.000 im Jahr betragen. Der Gewinn nach Abzug der EST cca 90.000,00.

 

Muss ich schon 2018 am 15.02.17 EST VZ leisten? Es geht darum, dass ich erst im März Geld vom Kunden erhalten, weil die immer erst 90 Tage im Nachhinein überweisen - ist eine Regelung und die gilt für alle. Ich habe etwas Sorge, dass bis 15.02.17 nicht so viel da ist um schon eine EST VZ von cca 25.000,00 leisten zu können.

 

LG

 

 

 

 

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