Ich habe ein angemeldetes IT-Gewerbe (Softwareentwicklung). Quasi als "Nebenerwerb" würde ich gerne Nahrungsmittel in einem Onlineshop verkaufen. Kann ich das einfach über mein bestehendes Einzelunternehmen machen oder muss ich hierzu ein separates Gewerbe anmelden weil es sich um komplett unterschiedlichen Branchen handelt?
mfg, Christoph |