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Verfasst von: Sarah am 10.10.2017 13:28
 


THEMA:  Internetdienstleistungen

Guten Tag,

ich bin Teilzeitbeschäftigte in einem Betrieb und möchte über ein großes Internetportal noch gebrauchte Kleidung und Fotos verkaufen. Ich schätze, mehr als 100 Euro monatlich werden es kaum werden. Brauche ich dafür ein Gewerbe, Neue Selbstständigkeit oder kann man das unter Häusliche Nebenbeschäftigung laufen lassen? Ich denke, Gewerbe muss man dem Dienstgeber melden und dass würde ich gerne vermeiden.

Verfasst von: Weiß Veronika. Mag am 11.10.2017 12:20
 


THEMA:  Internetdienstleistungen

Wenn Sie Ihre eigenen Klieder verkaufen, dann fällt das unter die Veräußerung von Privatvermögen.

Dafür brauchen Sie keinen Gewerbeschein.

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Wir kümmern uns auch um Kleinstunternehmer
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