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Verfasst von: Constantin am 26.10.2017 16:37
 


THEMA:  Doppelte Haushaltsführung und Familienheimfahrten

Hallo Ihr alle,

Zu meiner Situation: Ich arbeite seit dem ersten Oktober in Innsbruck. In München wohne ich weiterhin mit meiner Freundin in einer Wohnung, hier ist also auch mein Hauptwohnsitz und Lebensmittelpunkt. Zusätzlich habe ich noch eine kleine Wohnung in der Nähe von Seefeld sehr günstig und auschließlich für die Arbeit gemietet (260€ alle Kosten inkl.). Natürlich musste ich hier dann auch einen Hauptwohnsitz anmelden, aber so wie ich es verstanden habe ist mein rechtlicher Hauptwohnsitz weiterhin in München. Meine Freundin und ich wohnen seit Mai 16 dauerhaft zusammen, haben aber weder Kinder, noch sind wir verheiratet. Kinder sind in den nächsten Jahren in jedem Fall eine Option, aber heiraten wollen wir aus Prinzip nicht. Leider können wir ja als Heteropaar auch keine Lebenspartnerschaft eintragen, dennoch leben wir in einer Eheähnlichen Gemeinschaft. Meine Freundin verdient in München mehr als 6000€ im Jahr. Ich fahre mit meinem Auto oder mit dem meiner Freundin (mal so mal so, laut Versicherung darf ich ja nicht mehr als 180 Tage im Jahr in Österreich fahren) jeden Montag morgen von München nach Innsbruck und jeden Freitag von Innsbruck nach München.

Nun die Fragen:

Kann ich eine doppelte Haushaltsführung geltend machen und die Wohnung in Österreich absetzen?

Kann ich die Familienheimfahrten bis zu 46 mal im Jahr durch km-Pauschale von 0,42 € geltend machen? Und wenn ja gilt diese Pauschale für die einfache Wegstrecke oder für Hin- und Rückfahrt? Wenn ja, wie wiese ich die gefahrenen km nach? Muss ich ein Fahrtenbuch führen oder reichen die km-Stände vor und nach jeder Fahrt?

Danke vorab und liebe Grüße,

Constantin

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