Sehr geehrter Herr Thomas,
für die Einkommensteuer sieht § 41 EStG einen sogenannten Veranlagungsfreibetrag (für bestimmte Einkünfte) iHv € 730 pro Jahr vor. Wenn diese 1.460 €
überschreiten, beträgt der Veranlagungsfreibetrag 0 €.
SV-rechtlich haben besteht (für selbstständige Tätigkeiten) ein Grenzbetrag ca. 5.108,40 €/Jahr), bei dessen Unterschreiten fällt keine SV an, d.h. Sie müssen sich nicht
selbständig sozialversichern.
Da Ihr Jahresumsatz 30.000 € unterschreiten wird, sind Sie Kleinunternehmer iSd. UStG (§ 6 Abs. 1 Z 27 UStG) und müssen keine Umsatzsteuer abführen, dürfen
jedoch auch keine Umsatzsteuer in der Rechnung ausweisen.
Für weitere Fragen stehe ich Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung (CSSteuerberatung@gmx.at).
Mit freundlichen Grüßen
C.S. |