Sehr geehrte Damen und Herren!
Im Zuge eines Gesprächs mit dem Inhaber des Unternehmens, in welchem ich beschäftigt bin, hat sich folgendes Szenario offenbart:
- Ich bin Angestellter einer Sportanlage mit zugehöriger Gastronomie, die Einstufung meinerseits erfolgte als Kellner, wenngleich ich sowohl für die Dienstplaneinteilung, den Einkauf, etc. zuständig bin, als auch für den reibungslosen Ablauf im Falle der Abwesenheit seitens des Inhabers (Wohnort Wien, Standort der Anlage Graz) oder seines Co-Gesellschafters, der auch, zusammen mit der Frau des Inhabers, als Geschäftsführer fungiert.
- Da beide Gesellschafter beruflich auch anderweitig noch eingespannt sind, bleibt relativ viel Arbeit an meiner Person hängen, was ich aber auch gerne erledige.
- Jetzt wird es spannend: Der Mehrheits-Gesellschafter übernimmt per 31.12.2017 die Anteile des anderen Gesellschafters, weshalb er somit zu 100% im Besitz der Anlage ist. Zeitgleich eröffnet er eine weitere Anlage, wo ebenfalls seine Frau als Geschäftsführerin für die angeschlossene Gastronomie eingesetzt ist.
- Nun aber ist es nicht mehr möglich, seine Frau in der Anlage, wo meine Wenigkeit arbeitet, als Geschäftsführerin weiterhin einzusetzen, da dies nicht mehr mit den Grenzen der wöchentlichen Hächsarbeitszeit bereinbart ist (der Inhaber hat noch eine weitere Anlage in Wien, ebenfalls mit ihr als Geschäftsführerin)
- Aufgrund einer bis vor 2 Jahren bestehenden Selbstständigkeit bin ich im Besitz eines Befähigungsnachweises für das Gastgewerbe, weswegen mir der Inhaber angeboten hat, mich als gewerberechtlichen Geschäftsführer für die Anlage einzusetzen.
Fragen meinerseits:
- Was bedeutet dies für meine Einstufung innerhalb des Unternehmens? Wie gesagt, meine Tätigkeiten gehen weit über jene eines Kellners hinaus...
- Inwiefern ist das Bereitstellen meiner Konzession für bevorstehende Verhandlungen monetärer Art von Bedeutung?
Besten Dank und liebe Grüße,
Christian |