Grundsätzlich ja wenn die Gmbh dann eine fremdübliche Miete verlangt. Es gibt aber auch die Möglichkeit, dass diese Wohnung so teuer und so auf das persönliche Bedürfnis der Gesellschafter zugeschnitten ist, dass es niciht mehr als Betriebsvermögen der Gmbh gelten kann. Ich würde mich an einem Steuerberater wenden. Aber grundsätzlich würde ich sagen möglich, aber im Einzelfall nein. |