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Verfasst von: Elena am 28.12.2017 17:03
 


THEMA:  Steuern bezahlen als blogger

Hallo zusammen,

ich würde gerne wissen wie das abläuft bezüglich Steuern bezahlen, wenn man Nebenberuflich als Bloggerin tätig ist und ein Vollzeitjob hat.

Muss ich da mein Gehalt doppelt versteuern?

Und im 1 Jahr sind Einnahmen wenn überhaupt 700 €.

Vielen Dank für die Info.

Verfasst von: C.S. am 29.12.2017 10:50
 


THEMA:  Steuern bezahlen als blogger

Sehr geehrte Frau Elena,

grundsätzlich müssen Sie den Finanzverwaltung die Aufnahme einer gewerblichen Tätigkeit anzeigen. In Ihrem Fall müssen Sie eine ESt-Erklärung

(Formular E1) abgeben. Die Höhe der Einkommensteuer wird dann neu berechnet. Da es gem. § 41 Abs. 3 EStG einen Veranlagungsfreibetrag iHv. 730 €

gibt und Ihnen auch noch Betriebsausgaben anfallen, hat das im ersten Jahr (zumindest nach vorliegenden Angaben) noch keine Steuerauswirkung.

Für etwaige Rückfragen bzw. Fragen stehe ich Ihnen selbstverständlich jederzeit gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

C.S.

 

 

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