Liebes Forum,
ich möchte eine ältere, gebrauchte Kamera aus meinem Anlagengut (Abschreibung auf 3 Jahre) verkaufen, bisweilen wurde nur eine Halbjahres-AfA abgeschrieben da sie im späteren Sommer letzten Jahres angeschafft wurde. Vorsteuer habe ich mir zurückgeholt da die Kamera von einer Firma verkauft wurde. Nun meine Fragen:
- Bei Verkauf MUSS ich an den Käufer eine Rechnung mit Ust. ausstellen, korrekt?
- Kann ich die Kamera alternativ zum Restbuchwert / Zeitwert (je nachdem was realistischer ist? privat entnehmen und anschließend als privater verkaufen?
Danke & beste Grüße,
Elin
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