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Verfasst von: Elin am 11.01.2018 15:38
 


THEMA:  Verkauf von Anlagengut

Liebes Forum,

ich möchte eine ältere, gebrauchte Kamera aus meinem Anlagengut (Abschreibung auf 3 Jahre) verkaufen, bisweilen wurde nur eine Halbjahres-AfA abgeschrieben da sie im späteren Sommer letzten Jahres angeschafft wurde. Vorsteuer habe ich mir zurückgeholt da die Kamera von einer Firma verkauft wurde. Nun meine Fragen:

- Bei Verkauf MUSS ich an den Käufer eine Rechnung mit Ust. ausstellen, korrekt?

- Kann ich die Kamera alternativ zum Restbuchwert / Zeitwert (je nachdem was realistischer ist? privat entnehmen und anschließend als privater verkaufen?

 

Danke & beste Grüße,

Elin

 

Verfasst von: C.S. am 13.01.2018 07:36
 


THEMA:  Verkauf von Anlagengut

Sehr geehrte Elin,

da es sich umsatzsteuerlich um Betriebsvermögen handelt, müssen Sie im Verkaufsfall eine Rechnung

mit USt ausstellen.

Der Entnahmefall stellt einen umsatzsteuerbaren Eigenverbrauch iSd. 3 Abs 2 UStG dar und unterliegt

ebenfalls der USt. Als Bemessungsgrundlage dient gem. 4 Abs 8 lit a UStG der derzeitige Einkaufspreis

eines gleichartigen Gegenstandes.

Mit freundlichen Grüßen

C.S.

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