Sehr geehrter Herr Sebastian,
es gibt für die Wahl des Standortes eine Vielzahl an Faktoren.
Weitere wesentliche Punkte wären insbesondere
- Haftung der Gesellschafter
- Mindestkapital und Kosten für die Gründung
- Klassifikation durch Finanzverwaltung (d.h. welche Behörde führt abgabenrechtliche Prüfungen durch)
- Gesellschaftsrechtliche Aspekte (z.B. Eigen- vs. Fremdgeschäftsführung, verpflichtende Aufsichtsorgane, Offenlegungsverpflichtungen, Prüfpflichten etc).
Das isolierte Abstellen auf den Nominalsteuersatz ist idR keine ausreichend fundierte Entscheidungsgrundlage. Es sollte zumindest die effektive Steuerbelastung
ermittelt und verglichen werden.
Mit freundlichen Grüßen
C.S. |