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Verfasst von: Sebastian L. am 12.01.2018 08:09
 


THEMA:  GmbH Steuer Vergleich

Hallo

 

Mich beschäftigt schon länger ein Thema bzgl. Erwerbssteuer. Folgender Vergleich:

Herr Thomas betreibt eine Einzelfirma und bietet seinen Dienst z.B als Bauaufseher an. Er hat einen am Ende des Jahres hat er einen Umsatz von 200.000€ erzielt und einen zu versteuernden Gewinn von 100.000€. Davon bezahlt er seine Einkommenssteuer.

Bsp 2.: Thomas betreibt eine GmbH, ist alleiniger Gesellschafter und alleiniger Arbeitnehmer der GmbH. (Er vermutlich muss einen Geschäftsführer bzw. Arbeitnehmerbezug erhalten, welchen er versteurt, dieses und alle weiteren Effekte wie Investition usw. möchte ich mal der Übersicht halber weglassen) Bei gleicher Auftragslage wie im vorherigen Beispiel wirft die GmbH einen Gewinn ab, welcher mit 25% versteuert wird. Dieser fließt Thomas als alleinigen Gesellschafter zu.

 

Frage:

Muss Thomas diesen Gewinn als Person nochmals als normales Einkommen versteuern? 

Verfasst von: C.S. am 13.01.2018 07:11
 


THEMA:  GmbH Steuer Vergleich

Sehr geehrter Herr Sebastian,

im Falle der GmbH unterliegt eine allfällige Gewinnausschüttung der GmbH an ihren Gesellschafter Thomas dem

Sondersteuersatz von 27.5% (27a Abs 1 EStG). Dies gilt auch dann, wenn Thomas den GmbH-Anteil im

Betriebsvermögen seines Einzelunternehmens hält, die Gewinnausschüttung also betriebliche Einkünfte

darstellen.

Thomas hat auch die Möglichkeit gem. 27 Abs 5 Estg iVm. 27 Abs 6 Estg auf Antrag die Auschüttung dem

normalen Est-Tarif zu unterwerfen.

Mit freundlichen Grüßen

C.S.

Verfasst von: Sebastian L. am 15.01.2018 05:09
 


THEMA:  GmbH Steuer Vergleich

ok wenn ich das richtig verstehe, führt die GmbH 25% an Körperschaftssteuer ab. Der an Thomas ausgeschüttete Gewinn muss er als Privatperson einer Kapitalerstragssteuer von 27,5% unterwerfen. Insgesamt besteht somit eine Belastung von 45,63%

 

Wenn sich THomas stattdessen seinen Lohn als Arbeitnehmer in der GmbH entsprechend erhöht, fallen neben Steuern auch SOzialabgaben an, unterm Strich bleibt ihm etwa das selbe.

 

ISt dies so richtig? 

 

Verfasst von: C.S. am 15.01.2018 13:28
 


THEMA:  GmbH Steuer Vergleich

Korrekt. Es ist auch der Sinn des Systems annähernd den selben Durchschnittsteuersatz zu erreichen.

Mit freundlichen Grüßen 

C.S.

Verfasst von: Sebastian L am 21.01.2018 02:40
 


THEMA:  GmbH Steuer Vergleich

Nehmen wir mal an, Thomas bietet seinen Dienst auf internationaler Ebene an. AUs welchem Grund sollte er die GmbH in Österreich gründen? DIe Schweiz z.B. führt eine Körperschaftssteuer von 8,5%

Die selbe Frage stellt sich auch bei Unternehemn die Handel auf internationaler Ebene betreiben...

 

Verfasst von: C.S. am 22.01.2018 07:13
 


THEMA:  GmbH Steuer Vergleich

Sehr geehrter Herr Sebastian, 

es gibt für die Wahl des Standortes eine Vielzahl an Faktoren. 

Weitere wesentliche Punkte wären insbesondere

- Haftung der Gesellschafter 

- Mindestkapital und Kosten für die Gründung

- Klassifikation durch Finanzverwaltung (d.h. welche Behörde führt abgabenrechtliche Prüfungen durch) 

- Gesellschaftsrechtliche Aspekte (z.B. Eigen- vs. Fremdgeschäftsführung, verpflichtende Aufsichtsorgane, Offenlegungsverpflichtungen, Prüfpflichten etc). 

Das isolierte Abstellen auf den Nominalsteuersatz ist idR keine ausreichend fundierte Entscheidungsgrundlage. Es sollte zumindest die effektive Steuerbelastung

ermittelt und verglichen werden. 

Mit freundlichen Grüßen 

C.S. 

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