Guten Tag,
ich habe soeben bemerkt, dass mir bei einer Lieferung aus England vom Verkäufer leider eine Bruttorechnung ausgestellt wurde mit - warum auch immer - 19% Umsatzsteuer. Es geht hier lediglich um einen Kaufpreis von 11€, dies habe ich jedoch fälschlicherweise als Innergemeinschaftlichen Erwerb erfasst und anschließend daraus die Vorsteuer gezogen.
Nun die Frage: Muss die dazugehörige UVA (aus dem 2. Quartal 2017) nun korrigiert werden?
Danke & LG
Nun stellt sich die Frage: |