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Verfasst von: Versehentlicher Vorsteuerabzug (Minimalbetrag) am 13.01.2018 00:35
 


THEMA:  Tobias M.

Guten Tag,

ich habe soeben bemerkt, dass mir bei einer Lieferung aus England vom Verkäufer leider eine Bruttorechnung ausgestellt wurde mit - warum auch immer - 19% Umsatzsteuer. Es geht hier lediglich um einen Kaufpreis von 11€, dies habe ich jedoch fälschlicherweise als Innergemeinschaftlichen Erwerb erfasst und anschließend daraus die Vorsteuer gezogen.

Nun die Frage: Muss die dazugehörige UVA (aus dem 2. Quartal 2017) nun korrigiert werden?

 

Danke & LG

 

 

Nun stellt sich die Frage:

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