Sehr geehrtes Steuerberatungs-Forum,
ich befinde mich aktuell in einem Vollzeit-Angestelltenverhältnis, welches ich mit September beenden werde. Nebenbei betreibe ich seit letztem Jahr nebenberuflich geringfügig ein Gewerbe (von Pflichtversicherung ausgenommen). Laut meiner Recherche darf ich während des Bezuges von Arbeitslosengeld geringfügig auch als Selbstständiger dazuverdienen, insofern würde ich auch Aufträge nach Beendigung meines Angestelltenverhältnisses entgegennehmen wollen. Für September sollte das kein Problem darstellen da ich bei keiner einvernehmlichen Kündigung einen Monat ohnehin keinen Anspruch auf das Arbeitslosengeld habe.
Die Situation danach wäre womöglich aber folgende: Meine selbstständigen Einkünfte in diesem Jahr werden prinzipiell sicher wieder unter der Geringfügigkeitsgrenze liegen, jedoch kann es sein dass ich beispielsweise im Oktober über dem monatlichen Geringfügigkeits-Durchschnitt von 431,05€ kommen würde. Meine Fragen wären nun folgende:
1.) Muss ich - unabhängig von den durchschnittlichen, monatlichen selbstständigen Einkommen davor - unter dieser Grenze bleiben wenn ich Arbeitslosengeld beziehe?
2.) Wenn ja, welche Ausgaben kann ich dann geltend machen um das Einkommen zu mindern? Werden wie sonst üblich Kilometergelder, Diäten, Betriebsausgaben etc. berücksichtigt?
Ich würde mich sehr über eine Antwort freuen!
Besten Dank, Mario
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