Login
www.steuerberater.at - Das Portal für Steuerzahler und Steuersparer
  Steuerberater nach Bundesland Steuerberater nach Land
 
Burgenland Burgenland
Kärnten Kärnten
Niederösterreich Niederösterreich
Oberösterreich Oberösterreich
Salzburg Salzburg
Steiermark Steiermark
Tirol Tirol
Vorarlberg Vorarlberg
Wien Wien
Österreichweit Österreichweit
Deutschland Deutschland
Italien Italien
Schweiz Schweiz
Slowakei Slowakei
Slowenien Slowenien
Tschechien Tschechien
Türkei Türkei
Weitere Länder »
Zurück zum Forum
Verfasst von: Mario am 23.01.2018 15:07
 


THEMA:  Rückerstattung Lohnsteuer

Liebes Forum,

da ich mein Vollzeit-Angestelltenverhältnis mit kommenden September auflösen werde, plane ich im Moment grob meine finanzielle Lage voraus. Da ich ja nur 8 Monate in diesem Jahr angestellt sein werde, müsste ich einen Teil der vorab bezahlten Lohnsteuer ja refundiert bekommen - ich frage mich, ob meine Berechnung in der Hinsicht vom Gedankengang her korrekt ist.

Mein Brutto-Einkommen für das gesamte Jahr inkl. 13./14. Gehalt würde bei ~ 35.000€ liegen, wovon ich laut div. Brutto/Netto-Rechnern etwa 3630€ Lohnsteuer abgeben müsste. Bei 8-monatiger Anstellung würde mein Brutto-Einkommen dementsprechend aliquot ~ 23.500€ betragen. Arbeitslosengeld würde ich - unabhängig davon, dass es wahrschl. auf eine einvernehmliche Kündigung hinauslaufen wird - erst ab Oktober beziehen da ich im September größtenteils im Ausland sein werde.

Arbeitslosengeld stehen mir laut Arbeitslosengeld-Rechner monatlich ~ 1150€ zu, sprich ~ 3450€ für Oktober/November/Dezember. Zusammengerechnet mit den 23.500€ aus dem beendeten Angestelltenverhältnis wäre das ein Jahreseinkommen von 26.950€ wofür ich laut Brutto/Netto-Rechner nur ~ 1600€ Lohnsteuer zahlen würde.

Das würde eine Lohnsteuer-Rückerstattung von etwa 2000€ ergeben. Ist der Gedankengang einigermaßen korrekt?

 

Danke & liebe Grüße,

Mario

Verfasst von: Mario am 23.01.2018 15:30
 


THEMA:  Rückerstattung Lohnsteuer

Ah, Denkfehler meinerseits: Bei Anstellung bis inkl. August sollte ich ja nur 8/12 der Lohnsteuer von 35.000€ Bruttoeinkommen bezahlt haben, also ~ 2420€ . Bei den 1600€ Lohnsteuer bei 26.950€ Bruttoeinkommen sollte das dann eine Gutschrift von ~ 800€ ergeben. Passt der Gedanke nun so?

 

Danke!

Verfasst von: Simon B am 23.01.2018 21:45
 


THEMA:  Rückerstattung Lohnsteuer

Sie können das leicht ausrechnen indem sie gemäß §33 Estg die Steuer vom Einkommen ausrechnen. Dabei nehmen Sie nur die 8 Brutto Monatsgehälter minus der monatlichen Sozialversicherung, dann haben Sie das Einkommen. 13/14 wird nur mit 6% besteuert und ist nicht teil dieser Rechnung. Die Sache ist einfach ohne Arbeitslosengeld. Das Arbeitslosengeld ist zwar steuerfrei man sollte aber nicht besser dastehen als wie wenn man gearbeitet hat. Diese Einnahmen werden für den progressionsvorbehalt herangezogen. Die Rechnung ist ziemlich kompliziert. Ich glaube nicht dass jemand das für sie kostenlos rechnet. Aus den Bauch heraus denke ich, dass mit dem Arbeitslosengeld nicht viel zurück bezahlt wird.

Wir kümmern uns auch um Kleinstunternehmer
Kostenloses Erstgespräch
 

Name: Es muss ein Name angegeben werden.*
E-Mail: Es muss eine gültige E-Mail Adresse angegeben werden.*
Thema: Es muss ein Thema angegeben werden.*
Inhalt:
 
  Ihre IP Adresse 35.173.178.60 wird aus Sicherheitsgründen gespeichert.