Hallo!
Ich kenne die Verbuchung von Aufwendungen, die für das alte Jahr (2017) angefallen sind,
jedoch erst im Folgejahr (2018) verrechnet werden eigentlich nur so:
zum 32.12.2017
7XXX/3700
per 01.01.2018
3700/7XXX
XX.01.2018
Verbuchung der ER
Nun steht der Vorschlag im Raum, nicht gegen das Konto 3700 zu buchen sondern gleich gegen das
jeweilige Kreditorenkonto (welches ja schon bekannt ist).
Welche Variante ist praktikabler? Welche Vor- und Nachteile gibt es?
Muss der Rechnungsabgrenzungsposten (das Konto 3700) geführt werden?
Bitte um Feedback,
FG |