Kann mir jemand helfen:
Wo werden Anspruchszinsen, Beschwerdezinsen und Säumniszuschläge im UGB gebucht?
Und für den unwahrscheinlichen Fall dass ein Einzelunternehmer oder KG rechnungslegungspflichtig sind:
Wo wird der sozialversicherungsaufwand der gesellschafter unter welchen Posten gebucht? |