Guten Tag,
ich habe zwei kurze Fragen zu Mswt Rechnungen bzw. Honorarnoten und zwar:
- ist es richtig oder geläufig, dass einen Arzt auf die Honorarnote einer Ultraschalluntersuchung schreibt, dass diese Geldleistung beim Finanzamt nicht verwendet werden kann oder können Kosten von Ultraschalluntersuchungen doch von den Steuern als außergewöhnliche Belastungen abgezogen werden?
- Sind Mswt. Rechnungen ganz von Honorarnoten zu trennen? Meines Erachtens ja. Vor kurze habe ich für eine Fortbildung eine Honorarnote erhalten, in denen 30% der Kosten als Mswt. dazugerechnet wurden. Muss ich eine reine Mswt. Rechnung vom Unternehmen verlangen oder kann doch diese Honorarnote mit Mswt. als Beweis der Zahlung einer Fortbildung als Werbungskosten in der Arbeitnehmerveranlagung benutzen werden?
Vielen Dank für Ihre Antwort.
MfG
PN |