Guten Tag,
Ich bin seit einem halben Jahr bei der SVA als Neue Selbständige versichert und werde mit meiner selbständigen Tätigkeit vorraussichtlich über 11.000 Euro (unter 30.000) im Jahr 2018 einnehmen.
Nun möchte ich einen geringfügigen Job annehmen, durch den ich an einzelnen Tagen geringfügig angemeldet werden würde. Die Geringfügigkeitsgrenze würde ich mit dieser Tätigkeit nie überschreiten.
Entstehen dadurch irgendwelche Kosten für mich, die vom Nettolohn für die geringfügige Tätigkeit noch anfallen können?
Dass ich die geringfügigen Einnahmen mit denen aus selbständiger Arbeit in Summe beim Finanzamt anführen muss, ist klar. Aber Sozialversicherungstechnisch, kann es zu Nachteilen kommen?
Vielen DAnk! |