Hallo,
ich habe Insgesammt 4 Tätigkeitsstetten (ein Arbeitgeber) die ich regelmäßig aufsuche. Bei 2 davon bin ich ca. 10 Stunden unterwegs. (Abfahrt 6.45 ,Ankunft ca. 17.00) Kann ich für diese Tage die Verpflegungspauschbeträge (12Euro pro Tag) geltend machen? Mindestens einmal pro Woche muss ich an eine dieser Tätigkeitsstetten.
Vielen Dank schon mal!
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