Hallo
Gibt es besondere Bedingungen, wenn ich neben meiner aktuell unselbstständigen Tätigkeit nebenbei geringfügig selbstständig arbeiten möchte und davor aber einige Jahre vollzeit Selbstständig war? Ich hatte ca 4 Jahre eine Handelsvertretung (kein Kleinunternehmer, stillgelegt) und würde jetzt gerne einen kleinen Onllneshop betreiben (mit neuem Gewerbeschein, aktueller Arbeitgeber wäre auch einverstanden). Muss ich hier die vollen SVA Beiträge trotzdem wieder bezahlen?
vielen Dank |